Am 14. September 2025 fanden in NRW Kommunalwahlen statt. Danach werden auch die Aufsichtsräte in den Stadtwerken und sonstigen kommunalen Unternehmen überwiegend neu besetzt.
Für die kommunalen Vertreter, die als Aufsichtsratsmitglied bestellt werden, stellt das Aufsichtsratsmandat mit seinem umfassenden Aufgabenspektrum sowie dem damit einhergehenden Rechte- und Pflichtenkatalog in vielen Fällen Neuland dar.
Unser Angebot:
Mit unserem Schulungsangebot möchten wir Ihren Aufsichtsratsmitgliedern das nötige Wissen über die anstehende Aufsichtsratstätigkeit leicht verständlich und praxisbezogen vermitteln.
Im Rahmen unserer Schulung behandeln wir insbesondere folgende Themen:
• Rechtstellung, Organisation und Aufgaben des Aufsichtsrates
• Rechte und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder unter besonderer Berücksichtigung des Spannungsverhältnisses zwischen Gesellschafts- und Kommunalrecht
• Haftung des Aufsichtsrates
Auf Wunsch ergänzen wir unsere Schulung beispielsweise um folgende Themen:
• Jahresabschluss, Bilanzanalyse sowie Wirtschaftsplanung
• Grundlagen der Besteuerung von kommunalen Unternehmen
Als branchenspezifische Schwerpunkte bieten wir unter anderem Folgendes an:
• Einführung in die Energie- und Versorgungswirtschaft
• Grundzüge der Netzentgeltregulierung
Ihr Nutzen:
Die Praxis zeigt, dass die Aufsichtsratstätigkeit zunehmend anspruchsvoller und komplexer wird. Aus unserer langjährigen Erfahrung als Berater der Kommunalwirtschaft wissen wir, dass eine regelmäßige und praxisnahe Schulung wesentlich dazu beiträgt, den gestiegenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit gerecht zu werden. So lassen sich bereits im Vorfeld mögliche Konflikte im Verhältnis zur Geschäftsführung einerseits und zum Rat andererseits vermeiden. Durch eine gezielte Schulung können zudem Haftungsrisiken, die sich im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit ergeben, minimiert werden.
Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Aiko Schellhorn und Dr. Julian Faasch.