Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung unter Berücksichtigung der Dekarbonisierung in Deutschland
Spätestens mit der ersten Novelle des Klimaschutzgesetzes vom 12. Mai 2021 hat die damalige Bundesregierung ihre bisher gültigen Emissionsziele noch einmal deutlich verschärft. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, spätestens im Jahre 2045 die Emission von klimaschädlichen Treibhausgasen einzustellen.
Spätestens mit der ersten Novelle des Klimaschutzgesetzes vom 12. Mai 2021 hat die damalige Bundesregierung ihre bisher gültigen Emissionsziele noch einmal deutlich verschärft. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, spätestens im Jahre 2045 die Emission von klimaschädlichen Treibhausgasen einzustellen.
Neben dem langfristigen Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 sieht das Klimaschutzgesetz auch kurzfristige Ziele vor: Bereits 2030 soll der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt werden. Hieraus wird klar, dass Erdgas spätestens 2045 als Primärenergieträger in Deutschland durch eine treibhausgasneutrale Versorgung ersetzt werden muss. Die Erreichung dieses Ziels ist ein politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Vorhaben von einer außerordentlichen historischen Tragweite, sowohl für Deutschland insgesamt als auch für jede einzelne Kommune und Gemeinde.
Die gesamte ES-Unternehmensgruppe kann Sie auf dem Weg hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Ihrer Kommune oder Gemeinde an verschiedenster Stelle begleiten. Wir bieten ingenieurstechnische, steuerliche, juristische und betriebswirtschaftliche Expertise aus einer Hand an. Ziel ist es, für Ihre Kommune das passsende Konzept zur zukünftigen Co2-neutralen Wärmeversorgung zu finden und erfolgreich umzusetzen. Hierzu schlagen wir folgendes strukturiertes Vorgehen vor:
1. Konzeption einer individuellen Co2-neutralen Wärmeversorgung
2. Überführung des Wärmekonzepts in einen Transformationsplan bis 2045
3. Operationalisierung des Wärmekonzepts
4. Bewertung der finanziellen Auswirkungen des Wärmekonzepts
Gleichwohl an welcher Stelle Sie sich bereits in Ihren Überlegungen befinden, können wir Sie interdisziplinär aus einer Hand von der Konzeption bis hin zur Begleitung bei der Umsetzung des Konzeptes unterstützen.
Die gesamte ES-Unternehmensgruppe kann Sie auf dem Weg hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Ihrer Kommune oder Gemeinde an verschiedenster Stelle begleiten. Wir bieten ingenieurstechnische, steuerliche, juristische und betriebswirtschaftliche Expertise aus einer Hand an. Ziel ist es, für Ihre Kommune das passsende Konzept zur zukünftigen Co2-neutralen Wärmeversorgung zu finden und erfolgreich umzusetzen. Hierzu schlagen wir folgendes strukturiertes Vorgehen vor:
1. Konzeption einer individuellen Co2-neutralen Wärmeversorgung
2. Überführung des Wärmekonzepts in einen Transformationsplan bis 2045
3. Operationalisierung des Wärmekonzepts
4. Bewertung der finanziellen Auswirkungen des Wärmekonzepts
Gleichwohl an welcher Stelle Sie sich bereits in Ihren Überlegungen befinden, können wir Sie interdisziplinär aus einer Hand von der Konzeption bis hin zur Begleitung bei der Umsetzung des Konzeptes unterstützen.
Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann
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