Der Druck auf die Trinkwasserpreise hat durch die deutlichen Kostensteigerungen in den letzten Monaten und Jahren nachhaltig zugenommen. Hierzu seien u. a. die Entwicklungen der Tiefbaupreise, Material- oder auch Stromkosten erwähnt. Auch gehen die gestiegenen Kosten vielfach mit abneh-menden Absatzmengen einher. Der Ergebnisbeitrag in der Wasserversorgungssparte nimmt dabei im-mer weiter ab.
Auch die Politik und die Medien tragen erheblich zur Diskussion um angemessene Trinkwasserpreise bei. Trinkwasserversorger sind daher zunehmend gefordert, ihre Kostenkalkulation und ihre Entgelt-gestaltung für die eigenen Aufsichtsratsgremien, aber auch für die Kartellbehörden, Politik und Kunden gleichermaßen nachvollziehbar darzulegen.
Zur Ermittlung der sachgerechten Erlös– und Kostensituation in der Wasserversorgung sind neben den aufwandsgleichen auch die kalkulatorischen Kosten zu berücksichtigen. Insbesondere die angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals gehört zu den Kosten, die bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind.
Die Gesamtkosten sind über angemessene Preise im Preisblatt abzubilden. Die Preise sind an den Preisen vergleichbarer Wasserversorgungsunternehmen zu spiegeln. Dafür wird über das sog. Vergleichsmarktprinzip die Kostenbelastung für repräsentative Abnehmergruppen verschiedener Wasserversorger verglichen.
Gern stehen wir Ihnen bei der Ermittlung angemessener Wasserpreise und der Umsetzung in das neue Preisblatt zur Verfügung.
Der Druck auf die Trinkwasserpreise hat durch die deutlichen Kostensteigerungen in den letzten Monaten und Jahren nachhaltig zugenommen. Hierzu seien u. a. die Entwicklungen der Tiefbaupreise, Material- oder auch Stromkosten erwähnt. Auch gehen die gestiegenen Kosten vielfach mit abneh-menden Absatzmengen einher. Der Ergebnisbeitrag in der Wasserversorgungssparte nimmt dabei im-mer weiter ab.
Auch die Politik und die Medien tragen erheblich zur Diskussion um angemessene Trinkwasserpreise bei. Trinkwasserversorger sind daher zunehmend gefordert, ihre Kostenkalkulation und ihre Entgelt-gestaltung für die eigenen Aufsichtsratsgremien, aber auch für die Kartellbehörden, Politik und Kunden gleichermaßen nachvollziehbar darzulegen.
Zur Ermittlung der sachgerechten Erlös– und Kostensituation in der Wasserversorgung sind neben den aufwandsgleichen auch die kalkulatorischen Kosten zu berücksichtigen. Insbesondere die angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals gehört zu den Kosten, die bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind.
Die Gesamtkosten sind über angemessene Preise im Preisblatt abzubilden. Die Preise sind an den Preisen vergleichbarer Wasserversorgungsunternehmen zu spiegeln. Dafür wird über das sog. Vergleichsmarktprinzip die Kostenbelastung für repräsentative Abnehmergruppen verschiedener Wasserversorger verglichen.
Gern stehen wir Ihnen bei der Ermittlung angemessener Wasserpreise und der Umsetzung in das neue Preisblatt zur Verfügung.
Neue regulatorische Vorgaben für Strom- und Gasverteilnetzbetreiber – Jetzt Maßnahmen prüfen!
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) arbeitet an einer grundlegenden Neuausrichtung der Regulierung: Hierzu hat die BNetzA vorkurzem verschiedene Festlegungen und Gutachten veröffentlicht.
Der Druck auf die Trinkwasserpreise hat durch die deutlichen Kostensteigerungen in den letzten Monaten und Jahren nachhaltig zugenommen. Hierzu seien u. a. die Entwicklungen der Tiefbaupreise, Material- oder auch Stromkosten erwähnt. Auch gehen die gestiegenen Kosten vielfach mit abneh-menden Absatzmengen einher. Der Ergebnisbeitrag in der Wasserversorgungssparte nimmt dabei im-mer weiter ab.
Auch die Politik und die Medien tragen erheblich zur Diskussion um angemessene Trinkwasserpreise bei. Trinkwasserversorger sind daher zunehmend gefordert, ihre Kostenkalkulation und ihre Entgelt-gestaltung für die eigenen Aufsichtsratsgremien, aber auch für die Kartellbehörden, Politik und Kunden gleichermaßen nachvollziehbar darzulegen.
Zur Ermittlung der sachgerechten Erlös– und Kostensituation in der Wasserversorgung sind neben den aufwandsgleichen auch die kalkulatorischen Kosten zu berücksichtigen. Insbesondere die angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals gehört zu den Kosten, die bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind.
Die Gesamtkosten sind über angemessene Preise im Preisblatt abzubilden. Die Preise sind an den Preisen vergleichbarer Wasserversorgungsunternehmen zu spiegeln. Dafür wird über das sog. Vergleichsmarktprinzip die Kostenbelastung für repräsentative Abnehmergruppen verschiedener Wasserversorger verglichen.
Gern stehen wir Ihnen bei der Ermittlung angemessener Wasserpreise und der Umsetzung in das neue Preisblatt zur Verfügung.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15.05.2024 auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Festlegung zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (EE) vorgelegt. Die endgültige Festlegung ist für das dritte Quartal 2024 geplant, sodass diese dann ab dem 01.01.2025 greifen kann. Bereits am 01.12.2023 hat die BNetzA den Mechanismus in einem Eckpunktepapier vorgestellt. Nach Auswertung diverser Branchenstellungnahmen wurde der Mechanismus nun weiterentwickelt.
Die BNetzA beabsichtigt, Netzbetreiber mit hohen Kostenbelastungen durch den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu entlasten, indem die Mehrkosten auf alle Netznutzer im Bundesgebiet verteilt werden sollen. Durch die zunehmende Integration von EE-Anlagen können regional starke Unterschiede in der Kostenbelastung entstehen. Die aktuelle Netzentgeltsystematik sieht eine Weitergabe dieser Kosten im eigenen Netzgebiet vor. Abhilfe im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit soll daher zukünftig die Einführung einer Umlage zur Verteilung von Mehrkosten durch die Integration von EE-Anlagen schaffen.
Weiterhin wird im Festlegungsentwurf an einem dreistufigen Verfahren festgehalten.
Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Ingmar Friedrich, Sebastian Meier und Dr. Marc Derhardt
In unserer aktuellen Ausgabe des „Treuberaters“ beschäftigen wir uns etwa mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der Festlegung zum sektoralen Produktivitätsfaktor Strom sowie zum Effizienzvergleich Gas der 3. Regulierungsperiode.