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Rechtsprechung 2023

Die BNetzA hat am 28.08.2024 die finale Festlegung zur bundesweiten Verteilung von Mehrkosten, die durch die Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in die Verteilernetze entstehen, beschlossen. Mit Wirkung zum 01.01.2025 bedeutet dies, dass Netzbetreiber nun zum wiederholten Male die Möglichkeit haben, ihre Mehrkosten zu ermitteln und diese bundesweit zu verteilen.

Wichtig: Unbedingt die Antragsfrist bis zum 01.10.2025 bei der Beschlusskammer sowie die Antragsfrist bis zum 15.10.2025 beim ÜNB beachten!

Gerne unterstützen wir Sie bei offenen Fragen zur Verteilung von Mehrkosten, insbesondere zur Prüfung Ihrer EKZ sowie zur Ermittlung Ihrer individuellen Wälzungsbeträge. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

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Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann.

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