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Rechtsprechung 2023

Haushalt stärken, Zukunft gestalten – jetzt vom Altschuldenentlastungsgesetz profitieren! 

Viele Kommunen in NRW sind weiterhin durch hohe Liquiditätskredite belastet. Mit dem Entschuldungsprogramm im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetz bietet das Land NRW nun die Möglichkeit, einen erheblichen Teil dieser Schulden zu übernehmen – in zwei Stufen: Eine Mindestentschuldung für alle teilnehmenden Kommunen und eine Spitzenentschuldung für besonders hoch verschuldete Kommunen. 

Was bedeutet das für Ihre Kommune? 

• Spürbare finanzielle Entlastung 

• Verbesserte Haushaltslage 

• Neue Investitionsspielräume 

Jetzt aktiv werden! 
Antragsberechtigte Kommunen müssen zeitnah handeln – die Frist zur Antragstellung beträgt vier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die Verabschiedung des Gesetzes wird derzeit zum 9./10. Juli erwartet. Dem Antrag sind u.a. folgende Unterlagen beizufügen: 

• Beschluss des Rates oder Kreistages zur Ausübung der Antragsberechtigung und Beauftragung der Verwaltung mit der Antragstellung 

• Jahresabschluss 2023 (alternativ: bestätigter Entwurf) 

• Prüfungsbericht nach § 4 Absatz 3 ASEG-E durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 

Unsere Rolle als Wirtschaftsprüfer: 
Das Antragsverfahrung ist komplex – wir sorgen für Klarheit. Gemeinsam mit Ihrer Kämmerei und Verwaltung ermitteln wir die anrechenbaren Schulden, berechnen den Abzugsbetrag und erstellen den geforderten Prüfungsbericht, der für den Antrag unerlässlich ist. Dabei behalten wir Fristen und Anforderungen im Blick – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. 

Nutzen Sie jetzt die Chance auf strukturelle Entlastung. Wir helfen Ihnen, die Vorgaben umzusetzen – fachlich fundiert und fristgerecht. 

Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann

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