Veröffentlichung Hochlastzeitfenster im Internet - Frist 31.10.2024
Zum 31. Oktober jedes Jahres haben Stromnetzbetreiber nach §19 Absatz 2 StromNEV auf Ihrer Internetseite die Hochlastzeitfenster je nach Netz- und Umspannebene zu veröffentlichen.
Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:
Klarstellung der Frist für zusammengefasste Endabrechnungen nach StromPBG – Mai 2025
Mit Schreiben vom 18. März 2024 an die Übertragung...
Eilmeldung Kurtaxe und Vorsteuerabzug für Kureinrichtungen
Kurtaxe und Vorsteuerabzug für Kureinrichtungen - ...