Veröffentlichung Hochlastzeitfenster im Internet - Frist 31.10.2024
![Veröffentlichung Hochlastzeitfenster im Internet - Frist 31.10.2024](/images/2023/11/27/Regulatorischer1_teaser1_large.png)
Zum 31. Oktober jedes Jahres haben Stromnetzbetreiber nach §19 Absatz 2 StromNEV auf Ihrer Internetseite die Hochlastzeitfenster je nach Netz- und Umspannebene zu veröffentlichen.
![Image](/images/2023/03/30/konatkt.png)
Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:
![BNetzA veröffentlicht einen Festlegungsentwurf zur Verteilung von Mehrkosten durch die Integration von EE-Anlagen zur Stromerzeugung](/images/2024/07/23/BNetzA_2024_teaser_small.png)
BNetzA veröffentlicht einen Festlegungsentwurf zur Verteilung von Mehrkosten durch die Integration von EE-Anlagen zur Stromerzeugung
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15.05.2024 a...
![(JUNIOR) CONSULTANT / WERKSTUDENT (M/W/D) WIRTSCHAFTSPRÜFUNG / STEUERBERATUNG](/images/2023/11/17/junior_conslutant_teaser_small.png)
(JUNIOR) CONSULTANT / WERKSTUDENT (M/W/D) WIRTSCHAFTSPRÜFUNG / STEUERBERATUNG
Wir suchen Verstärkung für unser Beratungsteam!(JU...