Veröffentlichung Hochlastzeitfenster im Internet - Frist 31.10.2024

Zum 31. Oktober jedes Jahres haben Stromnetzbetreiber nach §19 Absatz 2 StromNEV auf Ihrer Internetseite die Hochlastzeitfenster je nach Netz- und Umspannebene zu veröffentlichen.

Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann