Veröffentlichung der Netzstrukturmerkmale im Internet Strom- und Gasnetz Frist 01.04.2024
Bis zum ersten April jedes Jahres haben Netzbetreiber die Pflicht die wesentlichen Strukturmerkmale ihres Netzes sowie netzrelevante Daten auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. In §23c - §23d EnWG werden die von den Gas- und Stromnetzbetreibern zu veröffentlichenden Daten definiert und aufgelistet.
Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:
BNetzA veröffentlicht einen Festlegungsentwurf zur Verteilung von Mehrkosten durch die Integration von EE-Anlagen zur Stromerzeugung
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15.05.2024 a...
(JUNIOR) CONSULTANT / WERKSTUDENT (M/W/D) WIRTSCHAFTSPRÜFUNG / STEUERBERATUNG
Wir suchen Verstärkung für unser Beratungsteam!(JU...