Veröffentlichung der Netzstrukturmerkmale im Internet Strom- und Gasnetz Frist 01.04.2024

Bis zum ersten April jedes Jahres haben Netzbetreiber die Pflicht die wesentlichen Strukturmerkmale ihres Netzes sowie netzrelevante Daten auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. In §23c - §23d EnWG werden die von den Gas- und Stromnetzbetreibern zu veröffentlichenden Daten definiert und aufgelistet.

Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann