Netznutzungsentgelte Strom/Gas - Frist 15.10.2024
Strom- und Gasnetzbetreiber haben nach §20 Absatz 1 EnWG zum 15. Oktober jedes Jahres die vorläufigen Netznutzungsentgelte des nächsten Jahres auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze zu veröffentlichen.
Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann
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