Antrag Regulierungskonto Strom / Gas - Frist 31.12.2024
Das Regulierungskonto gleicht die Differenzen aus den zulässigen Erlösen des Netzbetreibers mit den tatsächlich vereinnahmten Erlösen aus. Zum 31. Dezember jedes Jahres muss nach §5 ARegV vom Netzbetreiber das Regulierungskonto des Vorjahres bei der Regulierungsbehörde beantragt werden.
Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann
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