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Veröffentlichung Hochlastzeitfenster im Internet - Frist 31.10.2024
Zum 31. Oktober jedes Jahres haben Stromnetzbetreiber nach §19 Absatz 2 StromNEV auf Ihrer Internetseite die Hochlastzeitfenster je nach Netz- und Umspannebene zu veröffentlichen. 
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Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann