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Netznutzungsentgelte Strom/Gas - Frist 15.10.2024
Strom- und Gasnetzbetreiber haben nach §20 Absatz 1 EnWG zum 15. Oktober jedes Jahres die vorläufigen Netznutzungsentgelte des nächsten Jahres auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze zu veröffentlichen. 
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Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann