APIS - Unser Steuerungsinstrument für Ihre regulierten Netze
Nach dem die Kostenprüfungen Strom und Gas bei vielen Netzbetreibern mittlerweile beendet sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den Blick nach vorne zurichten.
Eine interessante Möglichkeit bietet hierzu INFOPLAN mit dem Asset-Prognose-Informationssystem (APIS). Es handelt sich um ein excel-basiertes Modell zur rendite- und ergebnisorientierten Optimierung des Netzgeschäfts im Strom und Gas.
Wir bieten Ihnen mit unserem APIS:
* umfangreiche Analysemöglichkeiten des regulierten Netzgeschäfts,
* die Prognose von Ergebnissen des Netzgeschäfts,
* die Unterstützung bei der Beurteilung unternehmerischer Handlungsalternativen durch Szenario- Rechnungen
* direkte Anwendung unter minimalem Schulungsaufwand durch einen komprimierten Workshop
* ein seit mehr als 10 Jahren in der Praxis erprobtes Modell
Nutzen Sie unserer APIS jetzt zur Überführung der aktuellen Kostenprüfungsergebnisse in die Erlösobergrenzen der 4. Regulierungsperiode. Für Gasnetztreiber bietet die aktuellste Version unseres APIS-Modells, die bedeutendste Neuerung: Mit dem APIS Gas können nun auch die Auswirkungen der aktuellen KANU-Festlegung der Bundesnetzagentur analysiert werden.
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Die Entgelte für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur stellen die Gegenleistung für die Benutzung der Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen durch die verschiedenen Zugangsberechtigten dar. Gegenstand der Entgeltregulierung sind die Trassen-, Stations- und sonstigen Nutzungsentgelte, welche die Eisenbahnverkehrsunternehmen („EVU“) des Personen- und Güterverkehrs für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur zu bezahlen haben. Die Entgeltregulierung im Eisenbahnsektor dient der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs, denn selbst wenn der Zugang zum Netz gesichert ist, können diskriminierende, unangemessene oder intransparente Entgelte eine erhebliche Hürde für die Zugangsberechtigten und ihrer Nutzungswünsche darstellen. Um die Erhebung rechtswidriger Entgelte zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) die grundsätzliche Genehmigungspflicht für die Trassenpreise und für die Entgelte für die Nutzung der Personenbahnsteige eingeführt. Die EversheimStuible Unternehmensgruppe steht ihnen für die einzelnen entgeltrelevanten und rechtlichen Fragestellungen als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Bereich der Schienenwege und Trassenentgelte unterstützen wir sie bei dem vollständigen Genehmigungsprozess („vereinfachte Genehmigung", „mittlere Genehmigung" und „große Genehmigung"); ebenso bei der Genehmigung der Stationsentgelte. Wir entwickeln für sie individuelle Controllingkonzepte, unterstützen sie bei der Erstellung der Trennungsrechnungen und verknüpfen diese Informationen mit ihrer Unternehmensplanung; gerne im Rahmen eines individualisierten Managementcockpits. Gerne erarbeiten wir für ihr EVU in diesem Zusammenhang auch Empfehlungen und betriebswirtschaftlich sachgerechte Schlüsselungen und Verteilungen, um so ihre Entgelte betriebswirtschaftlich sauber, nachvollziehbar und entsprechend den gesetzlichen Grundlagen ermitteln zu können. Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann
Unsere Produktfamilie der Managementcockpits (#APIS) bekommt Zuwachs! Mit dem Managementcockpit Wasser (APIS Wasser) kann INFOPLAN Gesellschaft für Wirtschaftsberatung mbH nunmehr ein leistungsstarkes Controllinginstrument im Wasserbereich anbieten. Unsere Produktfamilie bekommt Zuwachs INFOPLAN Gesellschaft für Wirtschaftsberatung mbH bietet bereits seit vielen Jahren erfolgreich das Regulatorische Managementcockpit (APIS) für Strom- und Gasverteilnetzbetreiber an, welches erst vor kurzem ein umfangreiches Update erfahren hat. Der Wunsch unserer Mandanten nach einem ähnlichen Managementcockpit im Wasserbereich wurde in der Vergangenheit lauter; sodass Infoplan ab sofort auch ein Managementcockpit Wasser (APIS) anbietet. So erweitern wir unsere Produktfamilie der Steuerungsinstrumente sinnvoll.Als Steuerungsinstrument bietet das Managementcockpit Wasser die Möglichkeit, Wasserpreise vor dem Hintergrund der eigenen Kostensituation, aber auch unter Einbeziehung der Preise von Vergleichsunternehmen zu kalkulieren. Die Auswirkungen von Kostenveränderungen, Investitions- und Finanzierungsstrategien, Wasserpreisanpassungen vom Wasserversorger und seinen Vergleichsunternehmen können vollintegriert simuliert und analysiert werden. Dazu steht im Managementcockpit Wasser ein zweistufiges Kennzahlensystem, ein Szenariomanager, eine Abweichungsanalyse und nicht zuletzt eine vollintegrierte Unternehmensplanung zur Verfügung. In Zukunft wollen wir die Familie der #Managementcockpits sukzessive um weitere Energieträger erweitern. Bleiben Sie gespannt und folgen uns auf unseren Kanälen! Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann
Fremdleistungen sind bei den Energie- und Wasserversorgern ein wesentlicher Kostenfaktor. Von erheblicher Bedeutung sind insbesondere die Aufwendungen für Bauleistungen, die bei einem Stadtwerk mittlerer Größe bereits einen Betrag in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr erreichen.
Wir unterstützen die strategische Revisionsplanung bei der Priorisierung und Formulierung der Prüfungsthemen unter Aspekten der Risikobewertung, erkannter Mängel oder wesentlicher Neuerungen in Prozessen und Verfahren. Im Rahmen unserer Revisionstätigkeiten haben wir Schwerpunktprüfungen zu insgesamt mehr als 130 energiewirtschaftlichen Themen für unsere Kunden durchgeführt. Wir bieten viele Vorteile für unsere Kunden aus… …einer sehr weitgehenden Sicherstellung der Unabhängigkeit der RevisionsrüferInnen aufgrund unserer Branchenexpertise, …der Sicherung unseres professionellen Prüfungs-Knowhows und Spezialwissens für die Prüfungsobjekte der Energiewirtschaft, …dem Zugriff über unsere PrüferInnen auf die Erfahrungen und Benchmarks von anderen Unternehmen / Stadtwerken ähnlicher Größenordnung. Unsere Prüfungsschwerpunkte lagen in allen branchenspezifischen Themenfeldern: § Kundenabrechnung / Debitorenmanagement, z.B.• Prozesseffizienz und Stammdatenqualität im branchenspezifischen ERP-Produkt SAP IS-U§ Vergabe von Bau-/Liefer- und Dienstleistungen, z.B.• Ordnungsmäßigkeit und Prozesseffizienz von Aufmaßen und Abrechnungen im Bauwesen Netze § Personalabrechnung / -verwaltung, z.B.• Revision der Personalplanung, -beschaffung und -entwicklung§ Messstellenbetrieb, z.B.• Umsetzung der Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes § Breitbandausbau, z.B.• Unterstützung der Korruptionsvermeidung im Rahmen des Breitbandausbaus§ Cash- und Liquiditätsmanagement, z.B.• Ordnungsmäßigkeit und Prozesseffizienz des Cash- und Liquiditätsmanagements§ Energieabsatz und -beschaffung, z.B.• Ordnungsmäßigkeit und Prozesseffizienz des Vertragsmanagements bei Energie Groß- und Sonderkunden§ Risikomanagement, z.B.• Prüfung des Risikohandbuchs und Risikomanagement im Bereich Energievertrieb und Energiebeschaffung§ Finanz- und Rechnungswesen§ Energiebeschaffung§ Energiedatenmanagement§ IT, z.B.• Informationssicherheitsaspekte beim Business-Continuity-Management - Unterstützung der ISMS-Zertifizierung • Umsetzung der Anforderungen DSGVO § Krisen- und Notfallmanagement§ Einkauf / Beschaffung§ Digitalisierung§ Netzbetrieb / Instandhaltung§ Controlling§ Unternehmenskommunikation§ EEG / KWKG Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann
Sockeleffekt nutzen und Übergangsregelung zum Kapitalkostenabzug Strom fristgerecht beantragen Nachdem im letzten Jahr Gasnetzbetreiber die Anwendung der Übergangsregelung zum Kapitalkostenabzug der 4. Regulierungsperiode beantragen konnten, ist nun auch für alle Stromnetzbetreiber mit Frist zum 30.06.2023 eine entsprechende Beantragung möglich. Um die Vorteile der letztmalig gewährten Sonderregelung nutzen zu können, sind jedoch die notwendigen Antragsvoraussetzungen zum Nachweis eines individuellen Härtefalls zu erfüllen. Hintergrund Mit der ARegV-Novelle 2016 und damit geltend ab der 3. Regulierungsperiode wurde das zuvor auch für die Kapitalkosten bestehende Budgetprinzip durch das System des Kapitalkostenabgleiches ersetzt. Um allgemeine Härten aus dem Systemübergang auszugleichen, wurde die sogenannte Übergangregelung des § 34 Abs. 5 ARegV implementiert, welche den Kapitalkostenabzug auf Investitionen vor 2007 beschränkte (sogenannter Übergangssockel). Diese Übergangsregelung war bislang nur für die 3. Regulierungsperiode vorgesehen. Mit der Verordnungsänderung vom 14.07.2021 und der dort neu gefassten Regelung des § 34a ARegV gilt nun eine modifizierte Übergangsregelung letztmalig auch für die Dauer der vierten Regulierungsperiode. Fristgerechte Antragstellung erforderlich Um auch in der 4. Regulierungsperiode von einem Übergangssockel profitieren zu können, ist abweichend zur 3. Regulierungsperiode eine gesonderte Antragstellung notwendig. Hierbei ist nachzuweisen, dass die getätigten Investitionen in den Jahren 2009 bis 2016 mindestens in einem Kalenderjahr größer waren als 4 % des Bruttoanlagevermögens zu Tagesneuwerten des jeweiligen Jahres. Erscheinen die Regelungen für die Ermittlung des Schwellenwertes auf den ersten Blick eindeutig, ergeben sich im Einzelfall u. U. Gestaltungsspielräume, die es zu nutzen gilt. Der Antrag ist mit allen erforderlichen Angaben und Nachweisen zu versehen, die einen sachkundigen Dritten in die Lage versetzen, das Vorliegen der Voraussetzungen ohne weitere Informationen nachvollziehen zu können (§ 34a Abs. 2 S. 5 ARegV). Stromnetzbetreiber müssen die Antragstellung fristgerecht bis zum 30. Juni 2023 bei der zuständigen Regulierungsbehörde vorlegen. Es gilt zu beachten, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt. Was kann erreicht werden? Durch die Anwendung der Übergangsregelung nach § 34a ARegV können die Erlösobergrenzen der vierten Regulierungsperiode positiv beeinflusst werden. Sind die Antragsvoraussetzungen erfüllt, wird der Übergangssockel in der vierten Regulierungsperiode teilweise beibehalten und der Kapitalkostenabzug für Anlagegüter, die im Zeitraum 2007 bis 2016 aktiviert wurden, entsprechend ausgesetzt. Gerne unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Berechnungen zur Prüfung der Antragsvoraussetzung, bei der fristgerechten Antragstellung. Sprechen Sie uns bei Bedarf jederzeit gerne an.