Die Regulierungsbehörden haben damit begonnen, die Effizienzwerte für Gasnetzbetreiber im regulären Verfahren für die 4. Regulierungsperiode zu versenden. Damit erhalten die Gasnetzbetreiber nun Gewissheit darüber, wie hoch die Abschmelzung der Erlösobergrenzen bis zum Ende der 4. Regulierungsperiode ausfällt.
Aufgrund der hohen Bedeutung des Effizienzwertes für den Erfolg des Gasnetzbetriebes haben wir gemeinsam mit der Polynomics AG einen Effizienzkompass entwickelt. Der Effizienzkompass bietet hochwertige statistische und betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen rund um Ihren Effizienzwert (vgl. Treuberater I/2023). In erster Linie geht es darum, den Effizienzvergleich und den eigenen Effizienzwert besser zu verstehen und einordnen zu können. Auf dieser Grundlage können allerdings auch die Möglichkeiten für Effizienzaufschläge geprüft werden. Der Gesetzgeber hat für die folgenden Sachverhalte Effizienzaufschläge vorgesehen:
strukturelle Besonderheiten (§ 15 Abs. 1 ARegV),
Unerreichbarkeit der Effizienzvorgaben (§ 16 Abs. 2 ARegV).
Am 02.05.2023 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt den Beschluss zur „Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten in der vierten Regulierungsperiode“ bekannt gemacht und auf ihrer Internetseite veröffentlicht.