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Jüngst hat die BNetzA die aktuellen Ergebnisse aus der Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments gemäß 35 Abs. 1 EEG aus dem Gebotstermin am 1. März 2024 veröffentlicht. Der sich hieraus ergebende anzulegende Wert dient als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Zahlungsanspruchs (Marktprämie) für Anlagenbetreiber.
Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,11 ct/kWh. Damit bewegen sich die Zuschläge auf einem leicht geringeren Niveau im Vergleich zur letzten Ausschreibung aus Dezember 2023. Bezuschlagt wurden 326 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 2.233.873 kW. Für Unternehmen, die in eine Photovoltaikanlage investieren wollen, bietet die Marktprämie des EEG eine der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen.
Dennoch haben unsere bisherigen Erfahrungen zur Erarbeitung von Business-Cases für PV-Freiflächenanlagen gezeigt, dass ein reines Abstellen auf die Marktprämie nicht ausreichend sein kann. Je nach Höhe der Investitionskosten und der laufenden Kosten kann auch die Marktprämie nicht ausreichend sein. Das nächste Ausschreibungsverfahren findet bereits am 1. Juli statt. Gerne bringen wir unsere Erfahrung zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens ein.
Ihre direkten Ansprechpartner zu den Themen sind Rolf Engel, Thomas Semelka, Dr. Marc Derhardt und Nils Hartmann